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   FG Baden-Württemberg, 15.03.2017 - 11 KO 3702/16   

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https://dejure.org/2017,10982
FG Baden-Württemberg, 15.03.2017 - 11 KO 3702/16 (https://dejure.org/2017,10982)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.03.2017 - 11 KO 3702/16 (https://dejure.org/2017,10982)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. März 2017 - 11 KO 3702/16 (https://dejure.org/2017,10982)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 52 Abs 3 S 2 GKG, § 52 Abs 1 GKG, § 52 Abs 3 S 1 GKG, § 52 Abs 3 S 3 GKG, § 42 Abs 1 S 1 GKG
    Keine schematische Anwendung des § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG bei nur begrenzter Zukunftsbedeutung einer Aufhebung eines Kindergeldbescheids oder der Versagung der Gewährung von Kindergeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Streitwert: keine Berücksichtigung eines vollen Jahresbetrags an Kindergeld bei Anfechtung der Aufhebung einer für unbestimmte Zeit erfolgten Kindergeldfestsetzung und ersichtlicher Wirkung der Aufhebung für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr ab Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datev.de (Kurzinformation)

    Streitwertbegrenzung in Kindergeldsachen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 20.10.2005 - III S 20/05

    Jahr

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.03.2017 - 11 KO 3702/16
    Unter Berücksichtigung einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Oktober 2005 III S 20/05 (BFH/NV 2006, 200) ging sie bei der Bewertung der Bedeutung der Sache für den Kläger von einem Betrag in Höhe von 3.776 EUR und dementsprechend von einem Streitwert in dieser Höhe aus.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2023 - 3 K 3067/23

    Berücksichtigung zukünftiger Auswirkungen über den Monat der

    Diese Auffassung wird auch vom FG Düsseldorf (FG Düsseldorf, Beschluss vom 27.07.2021 7 K 1179/20 Kg, juris) und vom FG Baden-Württemberg (Beschluss vom 15.03.2017 11 KO 3702/16, juris) sowie von einem Teil der Literatur (Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Dokumentenstand 248. Lfg. 6/2018, Rn. 299) geteilt.
  • FG Köln, 17.07.2018 - 1 K 1443/17

    Festsetzung der zu erstattenden Kosten eines Einspruchsverfahrens in

    Ob dem Jahresbetrag zusätzlich der fällige Betrag an Kindergeld für den Zeitraum vor Einspruchserhebung (also hier; Januar 2017) gemäß § 52 Abs. 3 S. 3, § 42 Abs. 3 S. 1 GKG hinzuzurechnen ist (so: Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit, Stand Dezember 2016, zitiert in Gerold/Schmidt, RVG, 23. Auflage 2017, Anhang V, Rz 69; zweifelnd Reuß, EFG 2015, 1859; vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.3.2017 11 KO 3702/16, juris), kann hier dahinstehen.
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